Karcher KM 120/150 R P: Funktion Bestimmungsgemäße Ver- wendung

Funktion Bestimmungsgemäße Ver- wendung: Karcher KM 120/150 R P

background image

     

3

Die Lagerung von Treibgas- bezie-

hungsweise Flüssiggasflaschen muss 

nach den Vorschriften TRF 1996 (Tech-

nische Regeln Flüssiggas, siehe DA zur 

BGV D34, Anhang 4) vorgenommen 

werden.

Gasflaschen sind stehend aufzubewah-

ren. Der Umgang mit offenem Feuer 

und das Rauchen am Aufstellungsort 

von Behältern und während der Repa-

ratur ist nicht zulässig. Im Freien aufge-

stellte Flaschen müssen gegen Zugriff 

gesichert sein. Leere Flaschen müssen 

grundsätzlich verschlossen sein.

Die Flaschen- und Hauptabsperrventile 

sind sofort nach dem Einstellen des 

Kraftfahrzeuges zu schließen.

Für die Lage und Beschaffenheit der 

Einstellräume für Flüssiggas-Kraftfahr-

zeuge gelten die Bestimmungen der 

Reichsgaragenordnung und der jeweili-

gen Landes-Bauordnung.

Die Gasflaschen sind in besonderen, 

von den Einstellräumen getrennten 

Räumen aufzubewahren (siehe DA zur 

BGV D34, Anhang 2).

Die in den Räumen verwendeten elekt-

rischen Handlampen müssen mit ge-

schlossener, abgedichteter Überglocke 

und mit kräftigem Schutzkorb versehen 

sein.

Bei Arbeiten in Ausbesserungswerk-

stätten sind die Flaschen- und 

Hauptabsperrventile zu schließen und 

die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-

wirkung zu schützen.

Vor Betriebspausen und vor Betriebs-

schluss ist durch eine verantwortliche 

Person nachzuprüfen, ob sämtliche 

Ventile, vor allem Flaschenventile, ge-

schlossen sind. Feuerarbeiten, insbe-

sondere Schweiß- und 

Schneidarbeiten, dürfen in der Nähe 

von Treibgasflaschen nicht ausgeführt 

werden. Treibgasflaschen, auch wenn 

sie leer sind, dürfen nicht in den Werk-

stätten aufbewahrt werden.

Die Einstell- und Lagerräume sowie die 

Ausbesserungswerkstätten müssen gut 

belüftet sein. Dabei ist zu beachten, 

dass Flüssiggase schwerer als Luft 

sind. Sie sammeln sich am Boden, in 

Arbeitsgruben und sonstigen Boden-

vertiefungen an und können hier explo-

sive Gas-Luft-Gemische bilden.

Bild 1

Die Kehrmaschine arbeitet nach dem Über-

wurfprinzip.

Die Seitenbesen (3) reinigen Ecken 

und Kanten der Kehrfläche und beför-

dern das Kehrgut in die Bahn der Kehr-

walze.

Die rotierende Kehrwalze (4) befördert 

das Kehrgut direkt in den Kehrgutbe-

hälter (5).

Der im Behälter aufgewirbelte Staub 

wird über den Staubfilter (2) getrennt 

und die gefilterte Reinluft durch das 

Sauggebläse (1) abgesaugt.

Verwenden Sie dieses Gerät ausschließ-

lich gemäß den Angaben in dieser Be-

triebsanleitung.

Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen 

ist vor Benutzung auf den ordnungsge-

mäßen Zustand und die Betriebssicher-

heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht 

einwandfrei ist, darf es nicht benutzt 

werden.

Diese Kehrmaschine ist zum Kehren 

von verschmutzten Flächen im Außen-

bereich bestimmt.

Nur KM 120/150 R LPG: Diese Kehr-

maschine ist auch zum Kehren von ver-

schmutzten Flächen im Innenbereich 

bestimmt, soweit dieser ausreichend 

belüftet ist.

Das Gerät ist nur mit dem Anbausatz 

StVZO für den Betrieb auf öffentlichen 

Straßen verwendbar.

Das Gerät ist nicht für die Absaugung 

gesundheitsgefährdender Stäube ge-

eignet.

An dem Gerät dürfen keine Verände-

rungen vorgenommen werden.

Niemals explosive Flüssigkeiten, 

brennbare Gase sowie unverdünnte 

Säuren und Lösungsmittel aufkehren/

aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-

verdünner oder Heizöl, die durch Ver-

wirbelung mit der Saugluft explosive 

Dämpfe oder Gemische bilden können, 

ferner Aceton, unverdünnte Säuren und 

Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-

wendeten Materialien angreifen.

Keine brennenden oder glimmenden 

Gegenstände aufkehren/aufsaugen.

Das Gerät ist nur für die in der Betriebs-

anleitung ausgewiesenen Beläge ge-

eignet.

Es dürfen nur die vom Unternehmer 

oder dessen Beauftragten für den Ma-

schineneinsatz freigegebenen Flächen 

befahren werden.

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist 

verboten. Der Betrieb in explosionsge-

fährdeten Räumen ist untersagt.

Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe 

von dem Gerät fernhalten (Explosions-/

Brandgefahr).

Asphalt

Industrieboden

Estrich

Beton

Pflastersteine

Hinweise zu Inhaltsstoffen (REACH)

Aktuelle Informationen zu Inhaltsstoffen fin-

den Sie unter: 

www.kaercher.de/REACH

In den Einstell- und Lagerräumen sowie 

den Ausbesserungswerkstätten

Funktion Bestimmungsgemäße Ver- wendung

Geeignete Beläge

Umweltschutz

Die Verpackungsmaterialien 

sind recyclebar. Bitte werfen 

Sie die Verpackungen nicht in 

den Hausmüll, sondern führen 

Sie diese einer Wiederverwer-

tung zu.

Altgeräte enthalten wertvolle 

recyclingfähige Materialien, die 

einer Verwertung zugeführt 

werden sollten. Batterien, Öl 

und ähnliche Stoffe dürfen 

nicht in die Umwelt gelangen. 

Bitte entsorgen Sie Altgeräte 

deshalb über geeignete Sam-

melsysteme.

Bitte Motorenöl, Heizöl, Diesel und Ben-

zin nicht in die Umwelt gelangen lassen. 

Bitte Boden schützen und Altöl umwelt-

gerecht entsorgen.

5 DE

Оглавление