Karcher KMR 1250 B: Garantie CE-Erklärung

Garantie CE-Erklärung: Karcher KMR 1250 B

Garantie CE-Erklärung

In jedem Land gelten die von unserer zu-

Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend

ständigen Vertriebsgesellschaft herausge-

bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Kon-

gebenen Garantiebedingungen. Etwaige

zipierung und Bauart sowie in der von uns

Störungen an Ihrem Gerät beseitigen wir

in Verkehr gebrachten Ausführung den ein-

innerhalb der Garantiefrist kostenlos, so-

schlägigen grundlegenden Sicherheits-

fern ein Material- oder Herstellungsfehler

und Gesundheitsanforderungen der EG-

die Ursache sein sollte. Im Garantiefall

Richtlinien entspricht. Bei einer nicht mit

wenden Sie sich bitte mit Kaufbeleg an Ih-

uns abgestimmten Änderung der Maschine

ren Händler oder die nächste autorisierte

verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.

Kundendienststelle.

Produkt: Kehrsaugmaschine Aufsitz-

gerät

Typ: 1.091-xxx

Einschlägige EG-Richtlinien

2006/42/EG (+2009/127/EG)

2004/108/EG

2000/14/EG

Angewandte harmonisierte Normen

EN 60335–1

EN 60335–2–72

EN 55014–2: 1997 + A2: 2008

Angewandte nationale Normen

CISPR12

Angewandtes Konformitätsbewer-

tungsverfahren

2000/14/EG: Anhang V

Schallleistungspegel dB(A)

KMR 1250 B

Gemessen: 99

Garantiert: 101

Die Unterzeichnenden handeln im Auftrag

und mit Vollmacht der Geschäftsführung.

Dokumentationsbevollmächtigter:

S. Reiser

Alfred Kärcher GmbH & Co. KG

Alfred-Kärcher-Str. 28 - 40

71364 Winnenden (Germany)

Tel.: +49 7195 14-0

Fax: +49 7195 14-2212

Winnenden, 2010/07/01

- 13

CEO

Head of Approbation

15DE

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