Karcher KMR 1250 LPG: Bestimmungsgemäße Verwendung

Bestimmungsgemäße Verwendung: Karcher KMR 1250 LPG

Bestimmungsgemäße

Verwendung

Verwenden Sie dieses Gerät ausschließ-

lich gemäß den Angaben in dieser Be-

triebsanleitung.

Î Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen

ist vor Benutzung auf den ordnungsge-

mäßen Zustand und die Betriebssicher-

heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht

einwandfrei ist, darf es nicht benutzt

werden.

Diese Kehrmaschine ist zum Kehren

von verschmutzten Flächen im Außen-

bereich bestimmt.

Das Gerät darf nicht in geschlossenen

Räumen verwendet werden.

Das Gerät ist nur mit dem Anbausatz

StVZO für den Betrieb auf öffentlichen

Straßen verwendbar.

Das Gerät ist nicht für die Absaugung

gesundheitsgefährdender Stäube ge-

eignet.

An dem Gerät dürfen keine Verände-

rungen vorgenommen werden.

Niemals explosive Flüssigkeiten,

brennbare Gase sowie unverdünnte

Säuren und Lösungsmittel aufkehren/

aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-

verdünner oder Heizöl, die durch Ver-

wirbelung mit der Saugluft explosive

Dämpfe oder Gemische bilden können,

ferner Aceton, unverdünnte Säuren und

Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-

wendeten Materialien angreifen.

Keine brennenden oder glimmenden

Gegenstände aufkehren/aufsaugen.

Das Gerät ist nur für die in der Be-

triebsanleitung ausgewiesenen Beläge

geeignet.

Es dürfen nur die vom Unternehmer

oder dessen Beauftragten für den Ma-

schineneinsatz freigegebenen Flächen

befahren werden.

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist

verboten. Der Betrieb in explosionsge-

fährdeten Räumen ist untersagt.

Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe

von dem Gerät fernhalten (Explosions-/

Brandgefahr).

Geeignete Beläge

Asphalt

Industrieboden

Estrich

Beton

Pflastersteine

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