Karcher KMR 1250 LPG: Bestimmungsgemäße Verwendung

Bestimmungsgemäße Verwendung: Karcher KMR 1250 LPG

Bestimmungsgemäße

Verwendung

Verwenden Sie dieses Gerät ausschließ-

lich gemäß den Angaben in dieser Be-

triebsanleitung.

Î Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen

ist vor Benutzung auf den ordnungsge-

mäßen Zustand und die Betriebssicher-

heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht

einwandfrei ist, darf es nicht benutzt

werden.

– Diese Kehrmaschine ist zum Kehren

von verschmutzten Flächen im Außen-

bereich bestimmt.

– Das Gerät darf nicht in geschlossenen

Räumen verwendet werden.

– Das Gerät ist nur mit dem Anbausatz

StVZO für den Betrieb auf öffentlichen

Straßen verwendbar.

– Das Gerät ist nicht für die Absaugung

gesundheitsgefährdender Stäube ge-

eignet.

– An dem Gerät dürfen keine Verände-

rungen vorgenommen werden.

– Niemals explosive Flüssigkeiten,

brennbare Gase sowie unverdünnte

Säuren und Lösungsmittel aufkehren/

aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-

verdünner oder Heizöl, die durch Ver-

wirbelung mit der Saugluft explosive

Dämpfe oder Gemische bilden können,

ferner Aceton, unverdünnte Säuren und

Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-

wendeten Materialien angreifen.

– Keine brennenden oder glimmenden

Gegenstände aufkehren/aufsaugen.

– Das Gerät ist nur für die in der Be-

triebsanleitung ausgewiesenen Beläge

geeignet.

– Es dürfen nur die vom Unternehmer

oder dessen Beauftragten für den Ma-

schineneinsatz freigegebenen Flächen

befahren werden.

– Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist

verboten. Der Betrieb in explosionsge-

fährdeten Räumen ist untersagt.

– Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe

von dem Gerät fernhalten (Explosions-/

Brandgefahr).

Geeignete Beläge

– Asphalt

– Industrieboden

– Estrich

– Beton

– Pflastersteine

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