JVC GR-DVL300: 2 DE
2 DE: JVC GR-DVL300
JVC SOFTWARE LIZENZVERTRAG
2 DE
WICHTIG
AN UNSERE KUNDEN:
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG VOR DEM ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN
SOFTWARE-PAKETE SORGFÄLTIG DURCH
Vielen Dank für den Kauf unseres Produkts. Die Verwendung des beigefügten
Softwareprogramms setzt jedoch voraus, daß Sie sich verpflichten, folgende Bedingungen
der Vereinbarung zu akzeptieren.
Software-Lizenzvertrag
Die vorliegende Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als
Einzelperson oder als Unternehmen) und der Firma Victor Company of Japan, Limited
(abgekürzt "JVC" genannt). Durch das Öffnen der versiegelten Softwarepakete und/oder die
Verwendung des Programms verpflichten Sie sich gleichzeitig zur Einhaltung der Bedingungen
der Vereinbarung. Falls Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden
sein sollten, bitten wir Sie um die sofortige Rückgabe der ungeöffneten Softwarepakete mitsamt
den beigefügten Zubehörteilen an die Stelle, bei der Sie die Software gekauft haben.
1. ERTEILUNG DER LIZENZ
Aufgrund dieses Lizenzvertrags (der "Vertrag" genannt) sind Sie zur Verwendung des
beigefügten Softwareprogramms und/oder des Begleitmaterials (z.B. Handbücher) berechtigt.
Obwohl Sie ebenfalls die Lizenz erhalten, das Programm in einen temporären Speicher (z.B.
RAM-Speicher) oder nur einmal in den Festspeicher zu laden (z.B. auf die Festplatte, auf CD-
R oder sonstige Speichermedien) eines (1) Computersystems, ist es Ihnen strikt untersagt,
das Programm auf einen Netzwerk-Server zu installieren, mit dem ausschließlichen Zweck,
das Programm intern zu verteilen.
2. COPYRIGHT
Trotz der Bestimmung laut Artikel 1 dieser Vereinbarung gehört jegliches Copyright an dem
Programm ausschließlich JVC und unterliegt dem Schutz des japanischen Urheberrechts,
sowie ggf. auch den Urheberrechtsbestimmungen anderer Länder. Ferner unterliegt das Copy-
right den entsprechenden Bestimmungen internationaler Abkommen, einschließlich der
Bestimmungen der Berner Konvention über den Schutz literarischer und künstlerischer Werke,
in der jeweils aktuellen Fassung, und den Bestimmungen der Welt-Urheberrechts-Konvention
in der jeweils gültigen Fassung. Aus diesem Grund müssen Sie dieses Programm wie jedes
andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, ausgenommen, daß Sie entweder
(a) eine (1) Kopie des Programms erstellen können, die ausschließlich für Ihre persönlichen
Backup- und Archivierungszwecke bestimmt ist, oder (b) daß Sie das Programm auf eine
einzelne Festplatte kopieren können, vorausgesetzt, daß Sie das Originalprogramm
ausschließlich für Ihre persönlichen Backup- und Archivierungszwecke aufbewahren.
3. PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen das Programm weder umkehren, noch technisch bearbeiten, entkompilieren, in
Einzelkomponenten zerlegen oder ändern, ausgenommen soweit diese Beschränkung laut
geltendem Gesetz ausdrücklich untersagt ist. JVC und seine Distributoren und Vertragshändler
haften nicht für etwaige Forderungen oder Mängel, etc., die aufgrund oder im Zusammenhang
mit solchen unzulässigen Aktivitäten entstehen (können), wie in vorliegender Vereinbarung
angegeben.
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4. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen das Programm nicht an Dritte ausleihen, vermieten oder übertragen, noch dürfen
Sie die Verwendung des Programms durch Dritte zulassen.
5. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Seitens der JVC wird garantiert, daß sämtliche Datenträger, die das Programm enthalten
(z.B. Floppy-Diskette, CD-ROM usw.) in bezug auf Material und Ausführung mängelfrei sind.
Diese Garantie gilt für die Dauer von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum. Ferner wird seitens
der JVC garantiert, daß die Begleit-Hardware des Programms ebenso mängelfrei ist, soweit
dies in der beigefügten Gewährleistungserklärung festgelegt ist. Die gesamte Haftung der
JVC und ihr einziges Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Programm besteht nach
Ermessen der JVC darin, daß Sie entweder (a) den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet
bekommen, oder daß Ihnen (b) die fehlerhaften Programmedien ersetzt werden.
6. VERZICHT AUF GEWÄHRLEISTUNG
MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBAHRNG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN
GARANTIEN UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM GESETZ ZULÄSSIG IST,
VERZICHTEN JVC UND DESSEN LIEFERANTEN AUF ETWAIGE SONSTIGE GARANTIEN
- UND ZWAR ENTWEDER AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN -
EINSCHLIESSLICH U.A. STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN IN BEZUNG AUF
HANDELSÜBLICHE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
VERWENDUNGSZWECK BEZÜGLICH DES PROGRAMMS UND DES GEDRUCKTEN
BEGLEITMATERIALS.
7. BESCHRÄNKTE HAFTUNG
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM GESETZ ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER JVC NOCH
DESSEN LIEFERANTEN FÜR ETWAIGE INDIREKTE SCHÄDEN, NOCH FÜR SCHÄDEN
IN FORM VON HANDELSÜBLICHEN NEBENKOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER
ART AUCH IMMER, UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DER ART DES VERFAHRENS, OB
AUFGRUND DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG WEGEN UNERLAUBTER HANDLUNG,
STRIKTER PRODUKTHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN (EINSCHLIESSLICH
U.A. SCHÄDEN AUFGRUND VON ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRE-
CHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN ODER SONSTIGE
FINANZIELLE VERLUSTE BZW. SCHÄDEN), FALLS SOLCHE SCHÄDEN AUFGRUND
ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DES PROGRAMMS ODER WEGEN
DER NICHTVERWENDBARKEIT DES PROGRAMMS ENTSTEHEN, UND ZWAR AUCH
DANN, WENN JVC ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.
Victor Company of Japan, Limited