JVC GR-DVL300: 2 DE

2 DE: JVC GR-DVL300

JVC SOFTWARE LIZENZVERTRAG

2 DE

WICHTIG

AN UNSERE KUNDEN:

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG VOR DEM ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN

SOFTWARE-PAKETE SORGFÄLTIG DURCH

Vielen Dank für den Kauf unseres Produkts. Die Verwendung des beigefügten

Softwareprogramms setzt jedoch voraus, daß Sie sich verpflichten, folgende Bedingungen

der Vereinbarung zu akzeptieren.

Software-Lizenzvertrag

Die vorliegende Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als

Einzelperson oder als Unternehmen) und der Firma Victor Company of Japan, Limited

(abgekürzt "JVC" genannt). Durch das Öffnen der versiegelten Softwarepakete und/oder die

Verwendung des Programms verpflichten Sie sich gleichzeitig zur Einhaltung der Bedingungen

der Vereinbarung. Falls Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden

sein sollten, bitten wir Sie um die sofortige Rückgabe der ungeöffneten Softwarepakete mitsamt

den beigefügten Zubehörteilen an die Stelle, bei der Sie die Software gekauft haben.

1. ERTEILUNG DER LIZENZ

Aufgrund dieses Lizenzvertrags (der "Vertrag" genannt) sind Sie zur Verwendung des

beigefügten Softwareprogramms und/oder des Begleitmaterials (z.B. Handbücher) berechtigt.

Obwohl Sie ebenfalls die Lizenz erhalten, das Programm in einen temporären Speicher (z.B.

RAM-Speicher) oder nur einmal in den Festspeicher zu laden (z.B. auf die Festplatte, auf CD-

R oder sonstige Speichermedien) eines (1) Computersystems, ist es Ihnen strikt untersagt,

das Programm auf einen Netzwerk-Server zu installieren, mit dem ausschließlichen Zweck,

das Programm intern zu verteilen.

2. COPYRIGHT

Trotz der Bestimmung laut Artikel 1 dieser Vereinbarung gehört jegliches Copyright an dem

Programm ausschließlich JVC und unterliegt dem Schutz des japanischen Urheberrechts,

sowie ggf. auch den Urheberrechtsbestimmungen anderer Länder. Ferner unterliegt das Copy-

right den entsprechenden Bestimmungen internationaler Abkommen, einschließlich der

Bestimmungen der Berner Konvention über den Schutz literarischer und künstlerischer Werke,

in der jeweils aktuellen Fassung, und den Bestimmungen der Welt-Urheberrechts-Konvention

in der jeweils gültigen Fassung. Aus diesem Grund müssen Sie dieses Programm wie jedes

andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, ausgenommen, daß Sie entweder

(a) eine (1) Kopie des Programms erstellen können, die ausschließlich für Ihre persönlichen

Backup- und Archivierungszwecke bestimmt ist, oder (b) daß Sie das Programm auf eine

einzelne Festplatte kopieren können, vorausgesetzt, daß Sie das Originalprogramm

ausschließlich für Ihre persönlichen Backup- und Archivierungszwecke aufbewahren.

3. PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen das Programm weder umkehren, noch technisch bearbeiten, entkompilieren, in

Einzelkomponenten zerlegen oder ändern, ausgenommen soweit diese Beschränkung laut

geltendem Gesetz ausdrücklich untersagt ist. JVC und seine Distributoren und Vertragshändler

haften nicht für etwaige Forderungen oder Mängel, etc., die aufgrund oder im Zusammenhang

mit solchen unzulässigen Aktivitäten entstehen (können), wie in vorliegender Vereinbarung

angegeben.

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4. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen das Programm nicht an Dritte ausleihen, vermieten oder übertragen, noch dürfen

Sie die Verwendung des Programms durch Dritte zulassen.

5. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Seitens der JVC wird garantiert, daß sämtliche Datenträger, die das Programm enthalten

(z.B. Floppy-Diskette, CD-ROM usw.) in bezug auf Material und Ausführung mängelfrei sind.

Diese Garantie gilt für die Dauer von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum. Ferner wird seitens

der JVC garantiert, daß die Begleit-Hardware des Programms ebenso mängelfrei ist, soweit

dies in der beigefügten Gewährleistungserklärung festgelegt ist. Die gesamte Haftung der

JVC und ihr einziges Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Programm besteht nach

Ermessen der JVC darin, daß Sie entweder (a) den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet

bekommen, oder daß Ihnen (b) die fehlerhaften Programmedien ersetzt werden.

6. VERZICHT AUF GEWÄHRLEISTUNG

MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBAHRNG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN

GARANTIEN UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM GESETZ ZULÄSSIG IST,

VERZICHTEN JVC UND DESSEN LIEFERANTEN AUF ETWAIGE SONSTIGE GARANTIEN

- UND ZWAR ENTWEDER AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN -

EINSCHLIESSLICH U.A. STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN IN BEZUNG AUF

HANDELSÜBLICHE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN

VERWENDUNGSZWECK BEZÜGLICH DES PROGRAMMS UND DES GEDRUCKTEN

BEGLEITMATERIALS.

7. BESCHRÄNKTE HAFTUNG

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM GESETZ ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER JVC NOCH

DESSEN LIEFERANTEN FÜR ETWAIGE INDIREKTE SCHÄDEN, NOCH FÜR SCHÄDEN

IN FORM VON HANDELSÜBLICHEN NEBENKOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER

ART AUCH IMMER, UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DER ART DES VERFAHRENS, OB

AUFGRUND DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG WEGEN UNERLAUBTER HANDLUNG,

STRIKTER PRODUKTHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN (EINSCHLIESSLICH

U.A. SCHÄDEN AUFGRUND VON ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRE-

CHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN ODER SONSTIGE

FINANZIELLE VERLUSTE BZW. SCHÄDEN), FALLS SOLCHE SCHÄDEN AUFGRUND

ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DES PROGRAMMS ODER WEGEN

DER NICHTVERWENDBARKEIT DES PROGRAMMS ENTSTEHEN, UND ZWAR AUCH

DANN, WENN JVC ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

Victor Company of Japan, Limited