Karcher Aspirateur industriel IV 100-55 H B1: instruction
Class: Equipment
Type:
Manual for Karcher Aspirateur industriel IV 100-55 H B1

IV 100/55 H B1
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Français 25
Italiano 36
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Slovenčina 215
Hrvatski 226
Srpski 237
Български 248
Eesti 260
Latviešu 271
Lietuviškai 282
Українська 293
www.kaercher.com/register-and-win
59650130 01/14

2

Lesen Sie vor der ersten Benut-
Umweltschutz
zung Ihres Gerätes diese Origi-
nalbetriebsanleitung, handeln Sie danach
Die Verpackungsmaterialien
und bewahren Sie diese für späteren Ge-
sind recyclebar. Bitte werfen Sie
brauch oder für Nachbesitzer auf.
die Verpackungen nicht in den
– Vor erster Inbetriebnahme Sicherheits-
Hausmüll, sondern führen Sie
hinweise Nr. 5.956-249 unbedingt le-
diese einer Wiederverwertung
sen!
zu.
– Bei Nichtbeachtung der Betriebsanlei-
Altgeräte enthalten wertvolle re-
tung und der Sicherheitshinweise kön-
cyclingfähige Materialien, die ei-
nen Schäden am Gerät und Gefahren
ner Verwertung zugeführt
für den Bediener und andere Personen
werden sollten. Batterien, Öl
entstehen.
und ähnliche Stoffe dürfen nicht
– Bei Transportschaden sofort Händler
in die Umwelt gelangen. Bitte
informieren.
entsorgen Sie Altgeräte deshalb
Inhaltsverzeichnis
über geeignete Sammelsyste-
me.
Umweltschutz. . . . . . . . . . . DE . . .1
Hinweise zu Inhaltsstoffen (REACH)
Symbole in der Betriebsanlei-
Aktuelle Informationen zu Inhaltsstoffen fin-
tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . DE . . .1
den Sie unter:
Bestimmungsgemäße Verwen-
www.kaercher.de/REACH
dung . . . . . . . . . . . . . . . . . . DE . . .2
Symbole in der Betriebsanlei-
Symbole auf dem Gerät . . . DE . . .2
Sicherheitshinweise . . . . . . DE . . .2
tung
Geräteelemente . . . . . . . . . DE . . .4
Gefahr
Inbetriebnahme . . . . . . . . . DE . . .5
Für eine unmittelbar drohende Gefahr, die
Bedienung . . . . . . . . . . . . . DE . . .5
zu schweren Körperverletzungen oder zum
Außerbetriebnahme . . . . . . DE . . .6
Tod führt.
Transport . . . . . . . . . . . . . . DE . . .6
몇 Warnung
Lagerung . . . . . . . . . . . . . . DE . . .6
Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
Pflege und Wartung . . . . . . DE . . .7
tion, die zu schweren Körperverletzungen
Hilfe bei Störungen. . . . . . . DE . . .8
oder zum Tod führen könnte.
Garantie . . . . . . . . . . . . . . . DE . . .9
Vorsicht
Zubehör und Ersatzteile . . . DE . . .9
Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
EG-Konformitätserklärung . DE . .10
tion, die zu leichten Verletzungen oder zu
Technische Daten. . . . . . . . DE . .11
Sachschäden führen kann.
– 1
3DE

Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
– Dieses Gerät ist nur zur Trockenanwen-
dung bestimmt, das Gerät ist nicht ge-
eignet zum Aufsaugen von
Flüssigkeiten und nassem Sauggut.
– Das Gerät ist zur Absaugung trockener,
Der Saugunterdruck darf den angegebe-
brennbarer, gesundheitsschädlicher
nen Wert nicht unterschreiten. Wird der
Stäube an Maschinen und Geräten in
Saugunterdruck unterschritten, muss das
Zone 22 Staubklasse H und B1 nach
Gerät abgestellt und der Filter gereinigt
EN 60 335–2–69 geeignet.
werden.
– Dieses Gerät ist für den industriellen
Hinweis: Da es sich beim Saugunterdruck
Gebrauch geeignet.
um einen negativen Zahlenwert handelt,
– Jeglicher anderer Gebrauch wird als
bedeutet eine Unterschreitung die Anzeige
unsachgemäß angesehen.
eines größeren, absoluten Zahlenwertes
auf dem Manometer.
Symbole auf dem Gerät
Sicherheitshinweise
Keine Zündquellen einsau-
Gerät bei Beendigung der Arbeit aus-
gen! Geeignet zum Aufsau-
schalten und Netzstecker ziehen.
gen brennbarer Stäube der
Staubexplosionsklassen in
Gefahr
Zone 22.
– Wenn die Abluft in den Raum zurückge-
führt wird, muss eine ausreichende
Luftwechselrate L im Raum vorhanden
sein. Um die geforderten Grenzwerte
einzuhalten, darf der zurückgeführte
Volumenstrom maximal 50% des
Frischluftvolumenstroms (Raumvolu-
men V
R
x Luftwechselrate L
W
) betragen.
Ohne besondere Lüftungsmaßnahme
–1
몇 Warnung
gilt: L
W
=1h
.
– Dieses Gerät enthält gesundheits-
Quetschgefahr beim Einsetzen und Ver-
schädlichen Staub. Leerungs- und War-
riegeln des Sauggutbehälters
tungsvorgänge, einschließlich der
Während der Verriegelung keinesfalls die
Beseitigung der Staubsammelbehälter,
Hände zwischen Sauggutbehälter und
dürfen nur von Fachleuten durchgeführt
Sauger halten oder in die Nähe der Füh-
werden, die entsprechende Schutzaus-
rungsbolzen hineinstecken.
rüstung tragen.
Den Sauggutbehälter durch Betätigung des
entsprechenden Hebels mit beiden Hän-
– Gebrauch des Gerätes und der Subs-
den verriegeln!
tanzen, für die es benutzt werden soll,
einschließlich des sicheren Verfahrens
der Beseitigung des aufgenommenen
Materials nur durch geschultes Perso-
nal.
4 DE
– 2

– Der Sauggutbehälter ist erforderlichen-
Im Notfall
falls zu entleeren, jedoch auch nach je-
dem Gebrauch.
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brenn-
barer Materialien, bei Kurzschluss oder
– Die Verwendung eines Sicherheitsfilter-
anderen elektrischen Fehlern) Gerät
sacks ist gesetzlich vorgeschrieben.
ausschalten und Netzstecker ziehen.
– Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
– Die Verwendung eines Verlängerungs-
kabels ist nicht erlaubt.
– In sachgemäßem/unsachgemäßem
Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
116°C annehmen.
– Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
– Nur mit allen Filterelementen saugen, da
sonst der Saugmotor beschädigt wird
und eine Gesundheitsgefährdung durch
erhöhten Feinstaubausstoß auftritt!
– Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
– Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
– Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
– Staubexplosionsgeschützte Indust-
riestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
– 3
5DE